Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Sanierung der Kaimauer durch Vorbau einer Spundwand am südlichen Ufer des Zollkanals im Bereich des Kehrwiederplatzes wurde die Berücksichtigung verschiedener Umweltbelange notwendig. Es wurde eine Beurteilung nach Artenschutzrecht, eine Bewertung des Vorhabens gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) erarbeitet.

Kaimauer am Kehrwiederplatz
Auftraggeber

ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH

Laufzeit
2021
Bundesland