Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG zu vermeiden, erfolgte eine artenschutzrechtliche Überprüfung von 6 Bäumen an der A4, Hersfeld West. Im Rahmen der visuellen Überprüfung der betreffenden Bäume wurden Höhlen, Spalten, Nester und künstliche Quartiere mit tatsächlicher/potenzieller Bedeutung für artenschutzrechtlich relevante und bezüglich des Eingriffs problematische Arten/-gruppen (u.a. Fledermäuse, Vögel, Eremit, Heldbock) kontrolliert. Nach erfolgter Überprüfung wurden die Höhlen verschlossen.

Baumhöhle
Auftraggeber

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Eschwege

Laufzeit
2018
Bundesland